Die Hajj aus der Perspektive der Rechtswissenschaften

1. Pflichtbestandteile (Fard, pl. Farâ’id) der Hajj

1. Ihrâm: Weihezustand, während dessen denjenigen, die die Hajj vollführen, gewisse Dinge verboten sind, die ihnen ansonsten gestattet sind. Mit dem Fassen der Absicht, die Hajj zu vollführen und dem Aussprechen der Talbiyya tritt der Pilger ein in den Zustand des Ihrâm.

2. Wuqûf fî ´Arafât: wörtlich ‚das Stehen in ´Arafât’, bedeutet, sich für einen gewissen Zeitraum am neunten Tage des Monats Dhû l-Hijja, nach dem Sonnenhöchststand und vor der Morgendämmerung des folgenden ersten Tages des Opferfestes, in dem Gebiet von ´Arafât in der Nähe von Mekka aufzuhalten.

3. Tawâf: Das Umrunden der Ka´ba am ersten Tage des Opferfestes nach dem Tag von ´Arafât oder zu einem späteren Zeitpunkt bis zum Ende des Lebens. Dies innerhalb der ersten drei Tage des Opferfestes zu tun ist notwendig (wâjib), sollte es aber aus irgendeinem Grunde später geschehen, muss aus diesem Anlass ein (zusätzliches) Opfertier als Wiedergutmachung geopfert werden. Ausgenommen davon sind allerdings Frauen, die aufgrund von Menstruation oder Geburt den Tawâf aufschieben.

2. Vorbedingungen für die Hajj

1. Körperliche Gesundheit, in einem Maße, dass sie die Reise zur Hajj und die Ausführung der Riten erlaubt.

2. Freiheit von physischen Hindernissen, die verhindern, dass man zur Hajj fährt (z.B. Gefangenschaft).

3. Die Möglichkeit, den Weg zurückzulegen

4. Für Frauen eine männliche Begleitperson (Mahram), z.B. Ehemann oder männlicher Verwandter

5. Bei verwitweten oder geschiedenen Frauen muss die jeweilige Wartezeit nach dem Tod des Ehemannes bzw. der Scheidung beendet sein.

3. Notwendige Bestandteile (Wâjib) der Hajj

1. An einem der vorgeschriebenen Orte (Mîqât) den Ihrâm zu beginnen

2. Die während des Ihrâm untersagten Dinge zu unterlassen

3. Am Tage von ´Arafât bis zum Sonnenuntergang dort zu verweilen

4. Einen Teil der Nacht bis zum Sonnenaufgang am Morgen des ersten Tages des Opferfestes im Tal von Muzdalifa zu verbringen

5. Das Steinigen in Minâ

6. Das Opfern eines Opfertieres für diejenigen, die die ‚Tamattu´’ und ‚Qirân’ genannten Varianten der Hajj vollführen

7. Das siebenfache Umrunden der Ka´ba (Tawâf az-Ziyâra) zu vollenden

8. Dieses während der Tage des Opferfestes zu tun

9. Zusätzliches siebenfaches Umrunden der Ka´ba vor dem Verlassen Mekkas (Tawâf al-Wadâ´)

10. Während des Tawâf im Zustand ritueller Reinheit und vorschriftsmäßig gekleidet (wie beim Gebet) zu sein

11. Den Tawâf am Schwarzen Stein zu beginnen, dabei die Ka´ba zur linken Seite zu lassen und den Tawâf zu Fuß zu vollführen.

12. Nach Abschluss jedes Tawâf zwei Gebetseinheiten zu verrichten

13. Den Tawâf außerhalb des als Hijr Ismâ´îl bezeichneten Halbkreises zu verrichten

14. Sa´î: Siebenmaliges hin- und herlaufen zwischen Safâ und Marwâ

15. Den Sa´î von Safâ aus zu beginnen

16. Nach dem Steinigen in Minâ innerhalb des heiligen Gebietes von Mekka und während der ersten drei Tage des Opferfestes die Haare zu rasieren oder zu kürzen

4. Während des Ihrâm untersagte Dinge

1. Genähte Kleidung zu tragen (Dies gilt nur für Männer, Damen tragen normale Kleidung)

2. Sich dem anderen Geschlecht sexuell zu nähern; d.h. auch Küssen, Umarmen usw.

3. Wohlgerüche zu benützen oder (absichtlich) zu riechen

4. Jagdtiere zu jagen

5. Pflanzen oder Bäume abzuschneiden, abzubrechen oder auszureißen

6. Haare zu schneiden, auszureißen oder zu rasieren, Schneiden der Finger- oder Fußnägel