Diese Phase beginnt Anfang des zweiten und endet
Anfang des dritten Jahrhunderts nach der Hijra. In
dieser Phase begannen die Gelehrten, die Hadīthe
offiziell niederzuschreiben, wodurch die ersten
Hadīthwerke entstanden. Die offizielle Aufforderung,
die Hadīthe niederzuschreiben, ging vom omajadischen
Kalifen ’Umar Ibn ’Abdil’azīz aus, der diesen Appell
an die verschiedenen Regionen des damaligen
islamischen Reiches richtete.
Imām Al-Bukhārī überliefert diesbezüglich, dass
’Umar Ibn ’Abdil’alzīz Abū Bakr Ibn Hazm folgende
Worte schrieb: „Schaue was es
an Hadīthen vom Gesandten – Allahs Segen und Friede
auf ihm – gibt und schreibe diese auf, denn ich
befürchte, dass das Wissen ausgelöscht wird und die
Gelehrten verschwinden.“
’Umar Ibn ’Abdil’azīz war der Erste, der angeordnet
hat, dass Hadīthe niedergeschrieben werden sollen.
Neben Abū Bakr Ibn Hazm beauftragte er damit
auch andere Gelehrte aus den verschiedenen Regionen
des damaligen islamischen Reiches. Diese Gelehrten
bekamen den Auftrag, Hadīthe nur von bestimmten
Personen zu sammeln und niederzuschreiben.
So hatte Abū Bakr Ibn Hazm die Aufgabe erhalten, die
Hadīthe von ’Amra Bint ’Abdirrahmān Al-Ansāriya
(gest. 98 n.H.) und Al-Qāsim Ibn Muhammad Ibn Abī
Bakr (gest. 106 n.H.) niederzuschreiben. Die erste
Person, die jedoch Hadīthe, ebenfalls im Auftrag von
‘Umar Ibn ’Abdil’azīz, umfassend niedergeschrieben
hat, ist Imām Az-Zuhrī:
Ibn ’Abdilburr überliefert von Ad-Dārūrīdī:
„Der Erste, der das Wissen
(also die Hadīthe) festhielt und niederschrieb ist
Ibn Schihāb.“
Das Gleiche wird auch von Ibn Hajar, Abū Nu’aim und
Ibn ’Asākir überliefert.
Die meisten Gelehrten bezeichnen deshalb Muhammad
Ibn Schihāb Az-Zuhrī als ersten Gelehrten, der die
Hadīthe festgehalten und niedergeschrieben hat.
Nach ihm folgten andere Gelehrte aus allen Zentren
des islamischen Reiches.
Besonders hervorzuheben sind in:
·
Mekka: Ibn Juraij (150 n.H.) und Ibn Ishāq (151 n.H.)
·
Medina: Sa’īd Ibn Abī ’Arūba (156 n.H.),
Ar-Rabī’ Ibn Sabīh (160 n.H.) Imām Mālik
(179 n.H.)
·
Basra: Hammād Ibn Salama (167 n.H.)
·
Kufa: Sufyān Ath-Thaurī (161 n.H.)
·
Region Syrien: Abū ’Amr Al-’Auzā’ī (157 n.H.)
·
Chorasan: ’Abūllah Ibn Al-Mubārak (181 n.H.)
·
Jemen: Ma’mar (154 n.H.)
·
Ägypten: Al-Laith Ibn Sa’d (175 n.H.)
Diesen Gelehrten ging es zunächst darum, die Hadīthe
schriftlich festzuhalten, weshalb sie sie nicht in
Kapitel gliederten. Auch beschränkten sie sich in
ihren Werken nicht nur auf Hadīthe, sondern hielten
darin auch Aussagen der Sahāba und Fatwas von
Tabi’ūn fest.
Die erste uns bekannte Person, die die Hadīthe in
Kapitel aufteilte, ist Asch-Scha’bī.
Zu den bekanntesten Hadīthwerken dieser Zeit gehören
Al-Muwatta‘ von Imām
Mālik, Jāmi’ Sufyān Ibn ’Uyaina
und Musannaf ’Abdurrazzāq.
In dieser Phase wurden Überlieferer zunehmend
kritischer beurteilt, da viele unqualifizierte und
unglaubwürdige Überlieferer die Hadīthe
verbreiteten. Man akzeptierte Hadīthe nur noch von
angesehenen und anerkannten Überlieferern, die als
solche auch bekannt waren. Zu den bekanntesten
Kritikern dieser Phase gehörten Schu’ba Ibn
Al-Hajjāj und Sufyān Ath-Thaurī.
In dieser Phase entwickelte sich auch der
theoretische Teil der Hadīthwissenschaft und für die
Hadīthe wurden die verschiedenen Fachausdrücke
eingeführt, ohne jedoch niedergeschrieben zu werden.